Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden (stellvertretender Vorsitzender), dem Schriftführer und dem Kassierer/Schatzmeister. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Bei Rechtsgeschäften über 1.000,00 EUR ist die Zustimmung des Gesamtvorstandes erforderlich.