Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem 1. Vizepräsidenten, dem 2. Vizepräsidenten, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam, darunter der Präsident oder einer der Vizepräsidenten.