Der geschäftsführende Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Der Verein wird durch zwei Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands, darunter der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende vertreten.