Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Ersten Vorsitzenden, dem Zweiten Vorsitzenden, dem Kassierer und dem Schriftführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Rechtshandlungen, die den Verein zu Leistungen von mehr als 500,00 EUR verpflichten, bedürfen der Zustimmung des gesamten vertretungsberechtigten Vorstands.