Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden (Präsidenten), dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassierer. Jeweils der 1. Vorsitzende und der Schriftführer vertreten den Verein mit einem weiteren Vorstandsmitglied gemeinsam.