Der Vorstand (§ 26 BGB) besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassierer; jeder vertritt einzeln. Die Vertretungsbefugnis ist gemäß § 26 Abs. 1 Satz 3 BGB wie folgt beschränkt: Bei Rechtsgeschäften mit einem Vermögenswert von über 500,00 EUR müssen zwei Vorstandsmitglieder zusammenwirken.