Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und der Stellvertretende Vorsitzende. Beide sind allein vertretungsberechtigt. Rechtsgeschäfte ab einer Höhe von 10.000,00 EUR inkl. Umsatzsteuer bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung.