Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem 3. Vorsitzenden sowie bis zu 4 weiteren Vorstandsmitgliedern. Der 1., 2. und 3. Vorsitzende sind jeweils einzelvertretungsberechtigt. Die übrigen Vorstandsmitglieder vertreten jeweils in Gemeinschaft mit dem 1., 2., oder 3. Vorsitzenden.