Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem 3. Vorsitzenden, dem 4. Vorsitzenden und dem 5. Vorsitzenden. Der 1. und der 2. Vorsitzende vertreten den Verein jeweils mit einem weiteren Vorstandsmitglied gemeinsam.