Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1.Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Jeder vertritt einzeln. Die Vertretungsbefugnis ist gemäß § 26 Abs.1 Satz 3 BGB wie folgt beschränkt: Bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 2000,00 Euro vertreten sie gemeinsam.