Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem Ersten Vorsitzenden, dem Zweiten Vorsitzenden und dem Kassenwart. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt und befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.