Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister. Der Vorstand kann einen Geschäftsführer (besonderer Vertreter) bestellen. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied zusammen mit dem Geschäftsführer (besonderer Vertreter) vertreten gemeinsam.