Der Vorstand i.S. des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt. Bei Rechtsgeschäften, deren Gegenstandswert einen Betrag von 500,00 EUR übersteigt, vertreten je zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.