Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden (Stellvertreter), dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, von denen mindestens einer der 1. oder der 2. Vorsitzende sein muss, verteten den Verein gemeinsam.