Der Vorstand (§ 26 BGB) besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Rechnungsführer, dem Schriftführer und einem weiteren Mitglied. Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, vertreten.