Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden (Stellvertreter des jeweiligen Provinzials in Deutschland), dem ersten stellvertretenden Vorsitzenden und dem zweiten stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder der erste stellvertretende Vorsitzende, vertreten.