Vereinsregister des Amtsgerichts Freiburg i. Br.
Nummer des Vereins:
Seite 1 von 2
VR 390455
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
Stadtkapelle Lahr e.V.
b)
Lahr
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorstandsvorsitzenden und dem Vorstand Öffentlichkeit.
Jeder ist einzelvertretungsberechtigt.
Rechtshandlungen, die den Verein zu Leistungen von
mehr als 2.500,00 EUR verpflichten, bedürfen der
Zustimmung des Gesamtvorstands.
b)
Vorstand Öffentlichkeit:
Moser, Michael, Lahr, *XX.XX.1965
Vorstandsvorsitzender:
Michel, Rainer, Speditionskaufmann, Lahr
a)
Verein
Satzung mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 12.02.2007.
a)
15.01.2015
Reeber
b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
15.01.2015.
Tag der ersten Eintragung:
07.06.1929
2
b)
Nicht mehr
Vorstandsvorsitzender:
Michel, Rainer, Speditionskaufmann, Lahr
Bestellt als
Vorstandsvorsitzender:
Büttner, Christopher, Lahr, *XX.XX.1989
a)
Die Mitgliederversammlung vom 25.02.2016 hat die Änderung der Satzung in § 17
(Ehrungen) beschlossen.
a)
15.06.2016
Mueller
b)
Satzung S. 393
3
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorstandsvorsitzenden und seinem Stellvertreter.
Jeder ist einzelvertretungsberechtigt.
Rechtshandlungen, die den Verein zu Leistungen von
mehr als 2.500,00 EUR verpflichten, bedürfen der
Zustimmung des Gesamtvorstands.
b)
Personenbezogene Daten (Wohnort) geändert bei
Vorstandsvorsitzender:
Büttner, Christopher, Merzhausen, *XX.XX.1989
Bezeichnung geändert, nun:
Stellvertreter:
Moser, Michael, Lahr, *XX.XX.1965
a)
Die Mitgliederversammlung vom 30.01.2019 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
26.03.2019
Hügel
b)
Neufassung der Satzung:
Band II, AS 13 ff.
4
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus vier
a)
Die Mitgliederversammlung vom 19.07.2020 hat die Änderung der Satzung in § 11
(Hauptversammlung), § 13 (Vorstand), § 14 (Gesamtvorstand), § 16 (Vorstandssitzung)
a)
21.09.2020
Hügel
Abruf vom 28.12.2024
Vereinsregister des Amtsgerichts Freiburg i. Br.
Nummer des Vereins:
Seite 2 von 2
VR 390455
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
gleichberechtigten Vorständen der Fachbereiche
Finanzen, Musik, Öffentlichkeit und Organisation. Jeder
ist einzelvertretungsberechtigt. Rechtshandlungen, die
den Verein zu Leistungen von mehr als 1.500 EUR
verpflichten, bedürfen der Unterschrift von mindestens
zwei Vorständen. Rechtshandlungen, die den Verein zu
Leistungen von mehr als 2.500,00 EUR verpflichten,
bedürfen der Zustimmung des Gesamtvorstandes.
Insoweit ist die Vertretungsmacht beschränkt.
b)
Nun bestellt als
Vorstand Musik:
Moser, Michael, Lahr, *XX.XX.1965
Bestellt als
Vorstand Öffentlichkeit:
Haid, Marion, Friesenheim, *XX.XX.1970
Bestellt als
Vorstand Finanzen:
Brucker, Christiane, Lahr, *XX.XX.1972
Bestellt als
Vorstand Organisation:
Held, Ralph, Lahr, *XX.XX.1973
Nicht mehr
Vorstandsvorsitzender:
Büttner, Christopher, Merzhausen, *XX.XX.1989
und § 25 (Auflösung des Vereins) beschlossen. Zudem wurde ein Vorspann eingefügt.
b)
Geänderte Satzung:
AS 151 ff.
Abruf vom 28.12.2024