VR 380250 AG Freiburg · aktuell
Strukturierte Informationen
INTERESSENGEMEINSCHAFT-BODENSEE-SCHIFFFAHRT e.V.
Status: aktuell
Chronologischer Auszug | Historischer Auszug | Strukturierte Informationen
Grunddaten
Verfahrensdaten
Instanzdaten
Instanznummer
0
SachgebietCode: Vereinsregister (041)
Auswahl instanzbehoerde › GerichtCode: Registergericht Amtsgericht Freiburg i. Br. (B8536)
Aktenzeichen › … › Aktenzeichen strukturiert
RegisterCode: Vereinsregister (AG) (VR)
Laufende Nummer
380250
Verfahrensgegenstand › Gegenstand
Strukturierter Registerinhalt
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
1
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Rechtsträger(in) (287)
Beteiligter
Beteiligtennummer
1
Auswahl beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
2
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Registergericht (288)
Rolle
Rollennummer
3
RollenbezeichnungCode: Einreicher(in) (215)
Beteiligter
Beteiligtennummer
2
Auswahl beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
4
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Vorstand (194)
Beteiligter
Beteiligtennummer
4
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
5
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Vorstand (194)
Beteiligter
Beteiligtennummer
5
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
6
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Vorstand (194)
Beteiligter
Beteiligtennummer
6
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
7
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Vorstand (194)
Beteiligter
Beteiligtennummer
7
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
8
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Vorstand (194)
Beteiligter
Beteiligtennummer
8
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
9
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Vorstand (194)
Beteiligter
Beteiligtennummer
9
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Fachdaten Register
MitteilungsartCode: HR-Auszug (002)
Betroffener Rechtstraeger › Ref rollennummer
1
Auszug
Eintragungstext
Spalte
4
Position
1
Laufende Nummer
2
EintragungsartCode: Satzung (009)
Text
Satzung vom 03.19.0976 mit Nachtrag vom 15.12.1976 und 31.05.1977 zuletzt geändert am 20.04.1985
Eintragungstext
Spalte
5
Position
2
Laufende Nummer
2
EintragungsartCode: Freitext (004)
Text
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 17.04.2015.
Eintragungstext
Spalte
5
Position
2
Laufende Nummer
3
EintragungsartCode: Freitext (004)
Text
Tag der ersten Eintragung: 08.06.1977
Abrufuhrzeit
23:55:52
Abrufdatum
2024-12-27
Letzte Eintragung
2015-04-17
Anzahl Eintragungen
1
Letzte Aenderung › Aenderungsdatum
1985-04-20
Basisdaten Register
Satzungsdatum › Satzungsdatum Freitext
03.19.0976 mit Nachtrag vom 15.12.1976 und 31.05.1977
Rechtstraeger
Bezeichnung › Bezeichnung aktuell
INTERESSENGEMEINSCHAFT-BODENSEE-SCHIFFFAHRT e.V.
Angaben Zur Rechtsform › RechtsformCode: Eingetragener Verein (e.V.)
Sitz › Ort
Konstanz
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens dem 1.Vorsitzenden, dem 2.Vorsitzenden und dem Schatzmeister, ohne dass jedoch die Zahl der Vorstandsmitglieder beschränkt ist. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Der 1.Vorsitzende und der 2.Vorsitzende vertreten den Verein in Einzelvertretungsbefugnis; die übrigen Vorstandsmitglieder vertreten in Gesamtvertretungsbefugnis. Hat die Mitgliederversammlung einen Geschäftsführer als gesetzliches Vorstandsmitglied gewählt, ist ihm Einzelvertretungsbefugnis eingeräumt. Dem Schatzmeister ist nunmehr Einzelvertretungsbefugnis eingeräumt. Bei der Ausgestaltung der Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers ist folgende Regelung beschlossen: Ist kein Geschäftsführer in den Vorstand gewählt, so ist durch Beschluss der Mitgliederversammlung einen der drei durch die Satzung zwingend vorgeschriebenen Vorstandsmitglieder das mit Einzelvertretungsbefugnis ausgestattete Attribut "geschäftsführender" zuzuerkennen. Die Wahrnehmung mehrerer Vorstandsämter in Personalunion ist zulässig. Der durch die Satzung vorgeschriebene Minimalvorstand muss jedoch mit drei verschiedenen Personen besetzt sein.