Vereinsregister des Amtsgerichts Freiburg i. Br.
Nummer des Vereins:
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VR 3229
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
SPATZ, Selbsthilfe für Kinder mit chronischer Stoffwechsel- oder
Zuckererkrankung Freiburg e.V.
b)
Freiburg im Breisgau
a)
Der Vorstand i.S. des § 26 BGB besteht aus mindestens
drei, höchstens fünf Mitglieder, darunter der
geschäftsführende Vorsitzenden.
Der Verein wird durch den geschäftsführenden
Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren
Vorstandsmitglied vertreten.
Für Rechtsgeschäfte mit einem Wert von mehr als DM
3.000,00 sowie für die Eingehung von
Dauerschuldverhältnissen (Miet-, Pacht-,
Leasingverträge) mit einer jährlichen Schuldbelastung
von mehr als DM 5.000,00 ist die Zustimmung der
Mitgliederversammlung erforderlich.
b)
Geschäftsführender Vorstand:
Eggert, Joachim, Waldkirch, *XX.XX.1949
weiteres Vorstandsmitglied:
Albers, Clemens, Freiburg im Breisgau, *XX.XX.1966
weiteres Vorstandsmitglied:
Nedela, Volker, Waldkirch, *XX.XX.1960
a)
Verein
Satzung vom 01.12.1998 mit Änderung vom 23.06.1999.
a)
30.03.2006
Spielbauer
b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
30.03.2006.
Tag der ersten Eintragung:
28.01.1999
Satzung:
Sonderband
Blatt 75 ff.
Änderungsbeschluss:
Sonderband
Blatt 69 ff.
2
a)
Name geändert; nun:
SPATZ Selbsthilfe für Kinder mit chronischer Stoffwechsel-,
Hormon- oder Zuckererkrankung e.V.
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus
mindestens drei, höchstens fünf Mitgliedern, darunter der
geschäftsführende Vorsitzende.
Der Verein wird durch den geschäftsführenden
Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren
Vorstandsmitglied vertreten.
Für Rechtsgeschäfte mit einem Wert von mehr als EUR
2.000,00 sowie für die Eingehung von
Dauerschuldverhältnissen (z.B.: Miet-, Pacht-,
Leasingverträge u.a.) mit einer jährlichen
Schuldbelastung von mehr als EUR 2.000,00 ist die
Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
b)
Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei
Weiteres Vorstandsmitglied:
Alber, Clemens Hans-Henning, Freiburg im Breisgau,
*XX.XX.1966
a)
Die Mitgliederversammlung vom 08.12.2015 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name,
Sitz, Geschäftsjahr), § 2 (Zweck, Aufgabe, Gemeinnützigkeit), § 7 (Der Vorstand), § 10
(Sitzungen und Beschlüsse des Vorstandes), § 11 (Mitgliederversammlung) und § 12
(Einberufung der Mitgliederversammlung) beschlossen.
a)
19.01.2017
Maier
b)
Geänderte Satzung:
AS. 113-117
Änderungsbeschluss:
AS. 111
Abruf vom 18.12.2024