Jeweils zwei Partner vertreten die Gesellschaft gemeinsam. Zum Abschluss von Behandlungsverträgen ist jeder Partner alleinvertretungsberechtigt.
Gegenstand
Der Betrieb eines an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) i.S.d. 8 95 Abs. 1SGB V zur Erbringung von vertrags- und privatärztlichen Leistungen durch approbierte Fachärzte in der ambulanten Versorgung mit dem Schwerpunkt im radiologischen Bereich und alle hiermit im Zusammenhang stehenden gesetzlich zulässigen Tätigkeiten wie auch die Eingehung von Kooperationen mit anderen ärztlichen oder nichtärztlichen Leistungserbringern oder Krankenhäusern im Bereich des Gesundheitswesens.