PR 273 AG Kiel · aktuell
Strukturierte Informationen

Dr. Bönte und Böhlke, Steuerberatungsgesellschaft in Partnerschaft

Status: aktuell
Chronologischer Auszug | Strukturierte Informationen

Registerübersicht

Name
Dr. Bönte und Böhlke, Steuerberatungsgesellschaft in Partnerschaft
Register
Partnerschaftsregister (PR)
Registernummer
PR 273 KI
Registergericht
Amtsgericht Kiel
Sitz
Kappeln
Bundesland
Schleswig-Holstein
Status
aktuell
Dokumentdatum (CD)
Dokumentdatum (SI)

Die strukturierten Informationen stellen Registerdaten nach Themen und Feldern geordnet dar.

Grunddaten
Verfahrensdaten
Verfahrensnummer
0
Instanzdaten
Instanznummer
1
Sachgebiet › Code
028
Auswahl instanzbehoerde › … › Code
X1517R
Aktenzeichen › … › Aktenzeichen freitext
PR 273 KI
Verfahrensgegenstand › Gegenstand
Handelsregister Amtsgericht Kiel
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
1
Rollenbezeichnung › Code
287
Nr
1
Beteiligter
Beteiligtennummer
1
Auswahl beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
2
Rollenbezeichnung › Code
288
Nr
1
Beteiligter
Beteiligtennummer
2
Auswahl beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
3
Rollen ID
Rollenbezeichnung › Code
251
Nr
1
Beteiligter
Beteiligtennummer
3
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
4
Rollen ID
Rollenbezeichnung › Code
251
Nr
2
Beteiligter
Beteiligtennummer
4
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Fachdaten Register
Mitteilungsart › Code
185
Betroffener Rechtstraeger › Ref rollennummer
1
Auszug
Abrufuhrzeit
18:45:05
Abrufdatum
2025-01-04
Letzte Eintragung
2012-06-04
Anzahl Eintragungen
2
Basisdaten Register
Gruendungsmetadaten › Gruendungsdatum
2005-11-02
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext
Zur Vertretung der Partnerschaft ist jeder Partner, der Steuerberater ist, einzeln befugt.
Partner, die nicht Steuerberater sind, dürfen die Partnerschaft nur gemeinsam mit einem Partner, der Steuerberater ist, vertreten.
Gegenstand
Gegenstand ist die Ausübung sämtlicher nach dem Steuerberatungsgesetz erlaubten Leistungen. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
Die Partnerschaft ist berechtigt, alle Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern, vorausgesetzt, dass sich diese Maßnahmen im freiberuflichen Bereich halten und mit dem Rechtsberatungsgesetz, dem Steuerberatungsgesetz und den jeweiligen Standesrichtlinien vereinbar sind.
Die Partnerschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich hat.
Status Rechtstraeger › Code
001