Jeder Partner vertritt einzeln. Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
Ausübung von Rechtsberatung und -verrtretung, insbesondere auch Steuer- und Insolvenzberatung. Die Partnerschaft hat sich auf die Gebiete des Insolvenzrechts, des Strafrechts- insbesondere des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts- sowie des Arbeitsrechts spezialisiert.