Die gemeinschaftliche Berufsausübung als Architekten, insbesondere die von Lieferinteressen unabhängige Übernahme von Leistungen nach der Honorarordnung für Architekten, insbesondere Planungs-, Beratungs-, Überwachungs- und Betreuungsaufgaben auf den Gebieten des Hochbaus und des Städtebaus.