Code: mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (017)
Gegenstand
Die von Lieferinteressen unabhängige, gemeinschaftliche Wahrnehmung der Berufsaufgaben der Beratenden Ingenieuere nach § 23 Abs. 1 BauKaG NRW, insbesondere im Bereich der Bauphysik. Die Parttnerschafat ist berechtigt, sämtliche gesetzlich und Berufsrechtlich zulässigen Geschäfte und Maßnahmen zu betreiben, die zur Verwirklichung des Gesellscdhaftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen.