Code: mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (016)
Gegenstand
Die von Lieferinteressen unabhängige, gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner als beratender Ingenieur nach § 27 Abs.1 BauKaG NRW, im Bereich der Tragwerksplanung und Bauphysik und alle Leistungsphasen der Architektur. Die Partnerschaft ist berechtigt, sämtliche gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Geschäfte und Maßnahmen zu betreiben, die zur Verwirklichung des Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen.