Code: mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (017)
Gegenstand
Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß §§ 2 i.V.m 43 a Abs. 2 WPO sowie in § 33 i.V.m. 75 Abs. 3 StBerG. Rechtsberatende und steuerberatende Tätigkeiten sind ausdrücklich nicht Gegenstand der Partnerschaft. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Gesellschaften ähnlicher Art zu beteiligen oder gleichartige Unternehmen zu erwerben. Sie darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzung dafür erfüllt sind (§ 47 WPO).