Code: mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (017)
Gegenstand
Die gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner als Rechtsanwälte. Die Partnerschaft ist zur Vornahme von allen Geschäften berechtigt, die dem Gegenstand der Partnerschaft dienlich sind. Sie kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.