Die gemeinschaftliche Ausübung des freien Berufes der Partner als Architekten und Ingenieure und die Erbringung von freiberuflichen Leistungen aus dem Bereich Architektur sowie die Wahrnehmung der Berufsaufgaben nach § 16 I BauKG NRW. Die Partnerschaft wird ausschließlich freiberuflich und nicht gewerblich tätig. |