Die gemeinsame Ausübung des Hebammenberufs der Partnerinnen mit der Maßgabe, die im St. Marien-Hospital Düren-Birkesdorf als Beleghebammen zu erbringenden stationären und ambulanten geburtshilflichen Tätigkeiten untereinander aufzuteilen, sich gegenseitig zu vertreten und den Kooperationsvertrag der Partnerschaft mit dem St. Marien-Hospital Düren-Birkesdorf zu erfüllen. Die Partnerschaft ist berechtigt, weitere Tätigkeiten auszuüben, die im Rahmen des anzuwendenden Berufsrechtes zugelassen sind.