| Gegenstand | Die gemeinsame Berufsausübung als Steuerberater im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs, also die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und das Ausüben von mit dem Berufsrecht der Steuerberater vereinbaren Tätigkeiten eines Steuerberaters. Weiterer Gegenstand der Partnerschaft ist die Ausübung des freien Berufs des vereidigten Buchprüfers. |