| Gegenstand | Die gemeinsame Ausübung des Hebammenberufs der Partnerinnen mit der Maßgabe, die im St. Vincenz-Krankenhaus Paderborn als Beleghebammen zu erbringenden stationären und ambulanten geburtshilflichen Tätigkeiten untereinander aufzuteilen, sich gegenseitig zu vertreten und den Kooperationsvertrag der Partnerschaft mit dem St. Vincenz-Krankenhaus Paderborn zu erfüllen. Die Partnerschaft ist berechtigt, weitere Tätigkeiten auszuüben, die im Rahmen des anzuwendenden Berufsrechtes zugelassen sind. |