Die gemeinsame Ausübung des ärztlichen Berufes der Partnerinnen im Rahmen einer Berufsausübungsgemeinschaft und im Bereich der gynäkologischen Versorgung der gesetzlich krankenversicherten und privat krankenversicherten Patientinnen und sonstigen Selbstzahlern im Fachgebiet der Gynäkologie in Form einer Partnerschaft nach dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz. |