| Gegenstand | Die gemeinsame Berufsausübung als Hebamme mit der Maßgabe, die zur gemeinsamen Betreuung angenommenen Frauen und Paare während der Schwangerschaft, der Geburt und/oder im Wochenbett, im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs, zu betreuen und sich nach Möglichkeit gegenseitig zu vertreten. |