Code: mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (017)
Gegenstand
Die gemeinschaftliche Berufsausübung als Rechtsanwalt im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs. IRd § 59a BRAO können auch andere Berufsträger der wirtschafts- und rechtsberatenden Berufe in die Gesellschaft aufgenommen werden.