| Gegenstand | Die gesetzlich und berufsrechtlich zulässige Erbringung von Tätigkeiten gem. § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 StBerG, insbesondere die betriebswirtschaftliche Beratung bzw. Unternehmensberatung, betriebswirtschaftliche Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen und die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen. |