Code: mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (017)
Gegenstand
Die gemeinschaftliche Berufsausübung des Berufs eines freischaffenden Architekten sowie alle dazu gehörenden und diesen Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte, die für Architekten gesetzlich und berufsrechtlich zulässig sind.