| Gegenstand | Die Ausübung der für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bzw. Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43a Abs. 2 WPO sowie § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 StBerG, insbesondere Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, betriebswirtschaftliche Tätigkeiten, sonstige zweckdienliche Tätigkeiten. |