Code: mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (017)
Gegenstand
Die gemeinsame Ausübung der ärztlichen Tätigkeit, beschränkt auf die Durchführung von Leistungen der Medizinischen Kräftigungstherapie bei Patienten der PKV und Selbstzahlern. Andere Leistungen oder Leistungen bei anderen Patienten werden von der Ärztepartnerschaft weder angeboten noch erbracht. Der Zusammenschluss geschieht in Verfolgung des Zieles, den Patienten der Partner ein hohes Maß an Qualität bei der Durchführung der hier vertragsgegenständlichen Leistungen zu gewähren und den Qualitätsstandard dauerhaft zu halten und zu verbessern.