Code: Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (052)
Gegenstand
Die gemeinschaftliche Berufsausübung als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umgang in überörtlicher Partnerschaft.