| Gegenstand | Die gemeinsame Berufsausübung als Hebammen mit der Maßgabe, die im Clemenshospital Münster zu erbringenden stationären und ambulanten Hebammen-Tätigkeiten inklusive der Elternschule untereinander aufzuteilen, sich gegenseitig zu vertreten sowie benötigte Räume, Inventar und Gerätschaften gemeinschaftlich zu nutzen. |