Code: mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (017)
Gegenstand
Die gemeinschaftliche Berufsausübung als Architekten. Die Vorgaben des jeweiligen Berufsrechts sind von den Partnern und von der Partnerschaftsgesellschaft einzuhalten.