| Gegenstand | Die gemeinschaftliche vertragszahnärztliche und privatzahnärztliche Tätigkeit. Gegenstand der Partnerschaft sind auch die Bereiche, für die zumindest einer der Partner die Berechtigung zur Führung von Schwerpunktbezeichnungen, Teilgebietsbezeichnungen oder sonstiger Zusatzbezeichnungen erworben hat. |