Die gemeinschaftliche Berufsausübung als Architekt. Dies umfasst Leistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, insbesondere Planungs-, Beratungs-, Überwachungs- und Betreuungsaufgaben auf dem Gebiet des Hochbaus, sowie Städtebau, Innenarchitektur und Facility Management.