Code: Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (052)
Gegenstand
Die gemeinschaftlilche Berufsausübung der Partner als Beratender Ingenieur mit den Berufsaufgaben nach § 27 Abs. 1 BauKaG NRW und als Architektin mit den Berufsaufgaben nach § 1 Abs. 1 und 5 BauKaG NRW.