Code: Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (052)
Gegenstand
Die gemeinsame Berufsausübung der Partner als Architekten und Ingenieure in einer Partnerschaftsgesellschaft im Rahmen des berufsrechtlich zulässigen Umfangs.