| Gegenstand | Der Betrieb eines Garten- und Landschaftsarchitektenbüros. In diesem Zusammenhang erfolgt die Übernahme von Leistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, insbesondere Planungs-, Beratungs-, Überwachungs- und Betreuungsaufgaben auf dem Gebiet des Garten- und Landschaftsarchitektenbüros sowie die Erstellung von Gutachten und Sachverständigengutachten. |