Die gemeinsame Berufsausübung als Architekt und Beratender Ingenieur, insbesondere die gemeinsame Erbringung sämtlicher Architektenleistungen (entsprechend den Berufsgrundsätzen der Architektenkammer) sowie sämtliche Ingenieurleistungen (entsprechend den Berufsgrundsätzen der Ingenieurkammer).