Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist jeweils im Rahmen der eigenen beruflichen Befugnisse der Gesellschafter in überörtlicher Partnerschaft: a) die unbeschränkte geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen im Sinne von § 1 StBG einschließlich aller nach dem Steuerberatungsgesetz erlaubten Leistungen sowie b) die Erbringung aller für Rechtsanwälte nach den jeweils geltenden gesetzlichen und berufsrechtlichen Bestimmungen zugelassenen Tätigkeiten und Dienstleistungen.