| Gegenstand | Die für Steuerberatungsgesellschaften und die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG sowie § 2 i. V. m. § 43a Abs. 4 WPO, insbesondere die Durchführung von Pflicht- und freiwilligen Abschlussprüfungen; die Beratung und Vertretung von Auftraggebern in steuerlichen Angelegenheiten. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. |