Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß §§ 2 in Verbindung mit 43a Abs. 4 WPO, insbesondere Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und sonstige Beratung. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.